Bürgermeister Lammers unterliegt im Kommunalverfassungsstreit gegen Dieter Hörnschemeyer, dem Fraktionssprecher der Grünen, im Lotter Rat.
Anlass der Klage war eine Rüge, die Bürgermeister Lammers in der Sitzung des Rates am 10.10.2019 ausgesprochen hatte. Dieter Hörnschemeyer sah sich in seinen Rechten als Ratsmitglied beschränkt und kontaktierte einen Rechtsanwalt in dieser Frage. Die Rechtslage war schnell geklärt, der Bürgermeister hat in dieser Frage seine Kompetenzen überschritten.
Jetzt hat das Verwaltungsgericht nach fast 3 Jahren Untätigkeit eine Entscheidung getroffen. Die Rechtsverletzung wurde festgestellt. „ Das Einschüchtern von Ratsmitgliedern gehört nicht zu den Rechten eines Bürgermeisters“. Nun erwartet der Fraktionssprecher eine öffentliche Entschuldigung des Bürgermeister. Es handelt sich hier schließlich nicht um eine Bagatelle,sondern um den Versuch des Bürgermeisters, ein Ratsmitglied in seiner Mandatsausübung zu behindern.
Alle Versuche des Fraktionssprechers, Bürgermeister Rainer Lammers zu ermuntern, seine Auffassung zu überdenken, wurden nicht angenommen. Erst nach der klaren und eindeutigen Entscheidung des Gerichts willigte der Bürgermeister widerwillig ein.
Wörtlich: “Namens und im Auftrag des Bürgermeisters erklären wir allerdings gleichwohl zur Beendigung des Rechtsstreits, dass der Bürgermeister anerkennt, dass er den Kläger mit der in der Ratssitzung der Gemeinde Lotte vom 10.10.2019 erteilten Rüge in seinen organschaftlichen Rechten als Ratsmitglied verletzt hat.“
Jetzt fehlt aus Sicht von Dieter Hörnschemeyer lediglich eine öffentliche Entschuldigung. Schließlich wurde die Rüge auch im öffentlichen Teil der Ratssitzung ausgesprochen worden.