Lotte, den 07.April 2011
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der Bündnis90/ Grünen, der CDU und der FDP
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Durchführung von Baumaßnahmen in der Gemeinde Lotte haben in den vergangen Jahren Kosten von mehreren Millionen Euro verursacht. Aus den Baumaßnahmen in der letzten Zeit haben die antragstellenden Fraktionen die Überzeugung gewonnen, dass die politische Beteiligung der Gremien optimiert und eine transparente Feststellung zu Bedarfen, Planungen und Kosten erreicht werden muss.
Hierfür sind bestimmte Planungsschritte zwingend erforderlich. Dazu müssen wir das Rad nicht neu erfinden, die nötigen Planungsschritte sind überall weitestgehend identisch und zum Teil in der HOAI abgebildet.
Die Fraktionen Antrag der Bündnis 90/Die Grünen, der CDU und der FDP stellen deshalb den Antrag: Die Verwaltung wird verpflichtet, die nachfolgend aufgeführten Planungsschritte und – regeln einzuhalten.
1.
Erstellung eines Raumprogramms durch die Verwaltung a) unter kritischer Berücksichtigung der Wünsche späterer Nutzer (z.B. Schule, Feuerwehr, Vereine…) und b) ggf. nach. fachkompetenter Beratung durch Dritte
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Dieses dem zuständigen Fachausschuss vorgelegte Raumprogramm muss Zielformulierungen bezüglich der Wünsche der Nutzer, Aussagen zum Energiestandard etc., enthalten.
Genehmigung des Raumprogramms/Bedarfes durch den Fachausschuss
2.
Architektenauswahl durch den Fachausschuss und klare Definition der in Auftrag gegebenen Leistungsphasen
3.
Erstellen einer Vorplanung incl. Kostenschätzung bei Altbauten unter kritischer Beurteilung des Bestandes (vor allem in energetischer Hinsicht), Darstellung der Folgekosten z.B. bezüglich der Bauunterhaltung, Personalkosten etc. (Leistungsphase 2) baufachliche Prüfung durch Verwaltung und Genehmigung durch den Fachausschuss (Prüfung/Gegenüberstellung von Raumprogramm/Zielen mit der vorgelegten Planung), Aufzeigen von Alternativen
4.
Erstellen einer Entwurfsplanung incl. Kostenberechnung (Leistungsphase 3) und Genehmigung durch den Fachausschuss, Darstellung der Veränderung in Bezug auf die Vorentwurfsplanung
5.
Erstellen einer Ausführungsplanung incl. Kostenanschlag (Leistungsphase 5) und Genehmigung durch den Fachausschuss, Darstellung der Veränderungen in Bezug auf die Entwurfsplanung
6.
Ausschreibungsverfahren mit anschließender Auftragsvergabe (Leistungsphase 6 +7) durch den Bauausschuss
7.
Kontinuierliche Bauaufsicht/Bauleitung und Kostenkontrolle (Leistungsphase 8) während der Bauphase und bei Besonderheiten Information des Ausschusses
8.
Zeitnahe Abnahmen nach VOB und Übergabe an die Nutzer mit schriftlichem Übergabeprotokoll, dass zugleich der Information des Ausschusses dient (Inhalt der Verwaltungsvorlage)
9.
Kostenfeststellung und Vorstellung im Fachausschuss und Begründung sämtlicher gravierender Abweichungen
Allgemein gelten folgende Grundsätze:
a.
Grundsätzlich muss öffentlich ausgeschrieben werden; Ausnahmen müssen begründet werden
b.
Beauftragung von freiberuflich Tätigen erst nach Zustimmung des Fachausschusses
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c.
Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung zu den Ergebnissen der einzelnen Planungsschritte vor deren Beratung im zuständigen Fachausschuss
d.
Bei umfangreicheren Planungsleistungen sind verschiedene Fachplaner nach Zustimmung des Fachausschusses zu beauftragen und nicht nur ein federführendes Architekturbüro
e.
Verbindliche Aussage des Architekten/des Bauphysikers, inwieweit die Energieeinsparverordnung/das Erneuerbare Energien Wärmegesetz eingehalten bzw. übererfüllt werden.
In der anliegenden Skizze wurde der Ablauf grafisch dargestellt.
Anlage: Verfahrensabläufe bei der Durchführung von kommunalen Baumaßnahmen
Mit freundlichen Grüßen
Bündnis90/ Die Grünen CDU FDP
Dieter Hörnschemeier Werner Schwentker Friedhelm Pösse